Ansprüche im Arbeitsrecht durchsetzen, Urlaubsanspruch geltend machen
Wenn sich der Arbeitsalltag eingeschlichen hat und die Arbeitslast immer höher wird, ist produktives Arbeiten und kreatives Denken oftmals nicht mehr möglich. Zudem kommen vielleicht auch körperliche Symptome wie Müdigkeit oder Rückenschmerzen hinzu. Glücklicherweise können Sie jedoch in jedem Jahr einige Wochen Urlaub nehmen, um sich zu erholen und neue Energie zu tanken. Welche Regeln Sie hierbei jedoch beachten sollten, erklären wir Ihnen in folgendem Artikel. Wenden Sie sich bei weiteren Fragen aber auch gerne an unseren Rechtsanwalt für Arbeitsrecht.
Welcher Urlaubsanspruch ist gesetzlich vorgeschrieben und kann dieser eingeschränkt bzw. gekürzt werden?
Gleich im ersten Paragrafen des BUrlG wird klargestellt, dass jeder Arbeitnehmer in jedem Kalenderjahr Anpruch auf bezahlten Urlaub hat. Die Dauer des Urlaubs beträgt jährlich mindestens 24 Werktage. Dies gilt allerdings nur, wenn Sie sechs Tage in der Woche arbeiten. Arbeiten Sie nur von Montag bis Freitag, so verkürzt sich Ihr Urlaubsanspruch auf 20 Tage, es sei denn, in Ihrem Arbeitsvertrag ist eine längere Urlaubszeit vorgesehen.
Auch Minijobber haben einen Anspruch auf Urlaub, allerdings nur anteilig. Arbeiten Sie beispielsweise nur zwei Tage die Woche, Ihre Kollegen jedoch fünf mit einem vertraglich geregelten Urlaubsanspruch von 30 Tagen, so stehen Ihnen jährlich 12 Urlaubstage zu.
Beachten Sie zudem, dass der volle Urlaubsanspruch erst nach einer Wartezeit von sechs Monaten ab Bestehen des Arbeitsverhältnisses gewährt werden muss.
Kann mein Urlaubsanspruch verfallen?
Sie müssen Ihren Urlaub üblicherweise während des laufenden Kalenderjahrs nehmen, da er ansonsten verfällt. Dies ist seit einem EuGH-Urteil aus dem Jahre 2018 allerdings nur dann der Fall, wenn Ihr Arbeitgeber Sie zuvor nicht ausdrücklich darauf hingewiesen hat, dass Ihnen im jeweiligen Jahr noch Resturlaub zusteht und dieser im Folgejahr verfallen wird.
Darüber hinaus kann es sein, dass Sie während eines Kalenderjahrs aufgrund betrieblich bedingter Umstände oder Krankheit nicht in der Lage waren, Urlaub zu nehmen. In diesem Fall kann Ihr Resturlaub ins nächste Jahr übertragen werden. Sie müssen ihn dann allerdings bis zum 31. März wahrnehmen.
Eine Auszahlung des nicht genommenen Urlaubs ist nur dann gesetzlich vorgeschrieben, wenn Ihr Arbeitsverhältnis beendet wurde und Sie Ihren Urlaubsanspruch daher nicht mehr geltend machen können.
Wer gewissenhaft arbeitet, sollte nicht um seinen wohlverdienten Urlaub kämpfen müssen. Trotzdem kommt es nicht selten zu Unstimmigkeiten in Bezug auf Urlaubsansprüche. Hier hilft oftmals die Beratung durch einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht. Wir freuen uns, Sie in unserer Kanzlei begrüßen zu dürfen!
Kann mein Arbeitgeber mir vorschreiben, wann der Urlaub genommen wird?
Grundsätzlich bestimmt Ihr Arbeitgeber, wann Sie Ihren Urlaub nehmen dürfen. Allerdings muss er hierbei Ihre Wünsche berücksichtigen. So darf er beispielsweise Ihre Urlaubsanfrage für August nicht zurückweisen, wenn hierfür kein dringender betrieblicher Grund vorliegt oder wenn andere Kollegen ihren Urlaub nicht bevorzugt in diesem Monat wahrnehmen dürfen. Dies könnte beispielsweise dann der Fall sein, wenn Sie Single ohne Kinder sind und einige Ihrer Mitarbeiter mit Ihren Kindern in den Sommerferien in den Urlaub fahren möchten.
Was passiert, wenn ich während des Urlaubs krank werde?
Sie möchten sich während Ihres Urlaubs zu Hause ausruhen, Ihrer Gartenarbeit nachgehen, Ihren Partner bzw. Ihre Partnerin in ein schickes Restaurant ausführen oder eine Wanderung unternehmen, doch letztendlich liegen Sie mit einer Grippe tagelang im Bett? Bitte lassen Sie diese Erkrankung durch ein ärztliches Zeugnis nachweisen, sodass die Tage der Arbeitsunfähigkeit nicht auf Ihren Jahresurlaub angerechnet, sondern erneut gewährt werden müssen.
Ich möchte meinen Urlaubsanspruch gegenüber meinem Arbeitgeber durchsetzen, was soll ich tun?
Bitte verweisen Sie Ihren Arbeitgeber zunächst auf die Regelungen des BUrlG sowie auf Ihren Arbeitsvertrag. Sollte sich hierdurch keine Einigung erzielen lassen, so wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht. Dieser erklärt Ihnen genau, ob der von Ihnen begehrte Urlaubsanspruch wirklich besteht. Ist dies der Fall, bleibt Ihr Chef jedoch hartnäckig, so können Sie Ihren Anspruch im äußersten Fall vor dem Arbeitsgericht geltend machen.
Hat Ihnen Ihr Chef in diesem Jahr lediglich eine Woche Urlaub gewährt? Oder müssen Sie während Ihres Urlaubs stets erreichbar sein und womöglich noch einige Aufgaben im Homeoffice erledigen, da sonst die Kündigung droht? Wenden Sie sich in diesen oder ähnlichen Fällen vertrauensvoll an meine Kanzlei und setzen Sie Ihren Urlaubsanspruch gegenüber Ihrer Firma durch.