VERKEHRSUNFALL
Rechte und Pflichten von Unfallverursacher und Opfer
Zu dicht aufgefahren, Vorfahrt missachtet, abgelenkt - eine kleine Unachtsamkeit kann schnell zu einem Verkehrsunfall führen. Bereits eine nahezu unsichtbare Delle im Fahrzeug wirft dann die Frage nach dem Schuldigen auf und ruft die Polizei sowie den Versicherer auf den Plan. Damit alles möglichst reibungslos verläuft, sollten Sie folgende Tipps beachten und wenn nötig einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht mit Ihrem Fall betrauen.
Wie sollte ich mich nach einem Unfall verhalten?
Ist es zu einem Verkehrsunfall gekommen, so sollten Sie zunächst die Unfallstelle absichern, indem Sie den Warnblinker einschalten, ein Warndreieck aufstellen, Ihre Warnweste anziehen und - wenn möglich - Ihr Fahrzeug an den Straßenrand fahren, sodass andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert werden.
Überprüfen Sie dann, ob es Verletzte gibt, und rufen Sie ggf. die 112. Ziehen Sie bei nicht nur geringen Schäden bzw. in unklaren Fällen die Polizei hinzu, die alle Beweise sichern, die Situation überblicken und Ihnen die Aufregung nehmen kann. Sie können auch selbst zur Tat schreiten und Fotos des Unfallorts machen sowie Skizzen oder einen Unfallbericht anfertigen. Notieren Sie sich zudem die Daten des Unfallgegners und möglicher Zeugen. Darüber hinaus sollten Sie den Verkehrsunfall Ihrer Versicherung melden, sodass die Schadensregulierung beginnen kann.
Welche Kosten können nach einem Unfall auf mich zukommen?
Hier gilt es zwischen Verkehrsunfällen mit reinen Sachschäden und solchen mit Personenschäden zu unterscheiden. Im Rahmen von Sachschäden ist unter anderem an folgende Kosten zu denken, die der Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung zu tragen hat:
- Reparaturkosten
- Wertminderung des beschädigten Fahrzeugs
- Kosten für ein Ersatzfahrzeug
- Abschleppkosten
- Kosten für die Beauftragung eines Gutachters
- Rechtsanwaltskosten
Wurden darüber hinaus Personen verletzt, so können beispielsweise folgende Kosten hinzukommen:
- Heilungskosten
- Schmerzensgeld
- Verdienstausfall
- Beerdigungskosten
Schramme im Lack, Totalschaden, Körperverletzung - ein Verkehrsunfall kann schnell zu behebende Sachschäden sowie teure Reparaturen und hohe Krankenhauskosten nach sich ziehen. Informieren Sie sich nachfolgend über Ihre Rechte und Pflichten.
Lohnt es sich, nach einem Unfall einen Anwalt einzuschalten? Wer zahlt die Kosten?
Es kommt darauf an. Grundsätzlich ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts zur Schadenregulierung sinnvoll. Sie selbst kennen sicherlich nicht alle Schadenpositionen oder die verschiedenen Abrechnungsmöglichkeiten im Schadensfall. Nur bei äußerst geringen Schäden (Bagatellen), bei denen auch kein Totalschaden in Frage kommen könnte und wenn die Unfallverursachung klar ist, kann
die Beauftragung eines Rechtsanwalts gegen das Gebot der Schadengeringhaltung verstoßen. Dann trägt die Versicherung des
Schädigers die Kosten nicht.
Denken Sie jedoch, dass Ihren Unfallgegner eine Teilschuld trifft oder geht es sogar um ein Straßenverkehrsdelikt wie eine Unfallflucht oder Trunkenheitsfahrt, so ist es ratsam, sich sogleich an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht zu wenden. Dies gilt auch dann, wenn der Versicherer nicht zahlen will und Sie auf den - üblicherweise nicht allzu niedrigen - Kosten des Unfalls sitzen bleiben würden. Ein Rechtsanwalt kennt die Strategien der Versicherer, die möglichst wenig Geld ausgeben möchten, und begegnet den Experten der Versicherungsbranche auf Augenhöhe.
Die Kosten für Ihren Anwalt übernimmt übrigens die gegnerische Versicherung vollumfänglich, wenn Sie zu 100% nicht Schuld an dem Verkehrsunfall sind. Sollte Sie jedoch eine Teilschuld treffen, so werden die Kosten nur anteilig erstattet.
Was kann ich tun, wenn der Unfallverursacher Fahrerflucht begeht?
Wurden Sie von einem anderen Fahrzeug gerammt, doch der Fahrer hat sich statt auszusteigen lieber aus dem Staub gemacht? Hierbei handelt es sich nicht nur um eine Straftat. Es besteht zudem die Gefahr, dass Sie die Reparaturkosten für Ihr Fahrzeug sowie sogar eventuelle Heilungskosten selbst tragen müssen.
Entfernt sich der Unfallverursacher unerlaubt vom Unfallort, so sollten Sie - falls möglich - das Kennzeichen des Unfallwagens oder zumindest die Farbe, Marke oder andere Merkmale notieren. Sehen Sie sich zudem nach Zeugen um, die den Unfallverursacher gesehen haben könnten und nehmen Sie ihre Daten auf. Verständigen Sie außerdem sofort die Polizei und erstatten Sie Anzeige wegen "Unerlaubtem Entfernen vom Unfallort" (falls nicht anders möglich) gegen "Unbekannt".
Kann der Unfallverursacher jedoch nicht ermittelt werden, so besteht eine große Wahrscheinlichkeit, dass Sie selbst für den Schaden aufkommen müssen, es sei denn, Sie haben eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen.
Fachanwalt, spezialisiert auf verkehrsrechtliche Schadensabwicklungen
Jeder Fall ist jedoch individuell und muss von vielen Seiten aus beleuchtet werden. Vereinbaren Sie daher einen Termin mit unserer Kanzlei. Gemeinsam können wir Ihren Fall besprechen und schauen, welches Vorgehen für Sie am vorteilhaftesten ist. Sie sind uns herzlich willkommen!