RECHTSANWALT FÜR ARBEITSRECHT-
Im Krankheitsfall gut beraten
Was sind meine Rechte und Pflichten im Krankheitsfall? Muss ich einen Krankenschein vorlegen? Darf mein Arbeitgeber mich während meiner Krankschreibung dazu auffordern, im Homeoffice zu arbeiten? Obwohl Krankmeldungen in Deutschland normal sind, ranken sich viele Mythen und fälschliche Annahmen um dieses Thema. Ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht klärt auf.
Welche Rechte & Pflichten hat ein Arbeitnehmer im Krankheitsfall?
Sie haben sich schon die ganze Woche über schlapp gefühlt und nun hat die Grippe Sie voll erwischt? Oder haben Sie sich bei einem Autounfall die Hand gebrochen und einen Wirbel ausgerenkt, sodass Sie nun nur schwerlich acht Stunden lang am Computer arbeiten können? Glücklicherweise muss Ihr Arbeitgeber Ihren Lohn auch während einer nicht länger als sechs Wochen dauernden Krankheitsepisode weiterhin zahlen.
Hierzu müssen Sie Ihren Chef jedoch unverzüglich über Ihre Arbeitsunfähigkeit informieren und zudem eine Prognose abgeben, wie lange Sie wohl ausfallen werden. Sie können Ihre Firma hierzu beispielsweise anrufen, eine SMS oder E-Mail schreiben, wenn Sie sich sicher sind, dass diese auf jeden Fall gelesen werden wird. Falls die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Tage dauert, so müssen Sie zudem ein ärztliches Attest vorlegen. Dieses kann Ihr Chef auch bereits am ersten Tag der Krankheit verlangen. Legen Sie keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor oder vergessen Sie, sich krank zu melden, so besteht die Gefahr, dass Ihr Arbeitgeber Sie abmahnt, die Entgeltfortzahlung verweigert oder Ihnen im schlimmsten Fall kündigt.
Andererseits darf Ihre Firma Ihnen aufgrund Ihrer Krankheit nicht einfach so kündigen. Während Sie das Krankenbett hüten, sind Sie aber auch nicht vor einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses gefeit. Fehlen Sie beispielsweise für einen langen Zeitraum oder sind immer wieder krank, ist Ihre Gesundheitsprognose negativ, kommt es im Unternehmen durch Ihre ständige Abwesenheit zu Problemen und sprechen auch soziale Aspekte nicht dagegen, so kann eine Kündigung aufgrund von Krankheit durchaus gerechtfertigt sein.
Muss ich zuhause bleiben, wenn ich krankgeschrieben bin?
Hartnäckig hält sich die Vorstellung, dass krankgeschriebene Arbeitnehmer stets zu Hause bleiben müssen. Dies ist jedoch nicht der Fall. Wenn Ihre Aktivität den Krankheitsverlauf nicht verschlimmert bzw. die Heilung nicht verzögert, dann dürfen Sie die Zeit Ihrer Krankschreibung frei gestalten. Natürlich sollten Sie jedoch nicht ins Schwimmbad gehen, wenn Sie eine Grippe haben und Ihr Arzt Ihnen Bettruhe verordnet hat. Sollten Sie sich jedoch beispielsweise den Arm gebrochen haben, so dürfen Sie in den Supermarkt gehen oder sich mit Freunden zum Essen treffen. Halten Sie sich jedoch von Alkohol und ausschweifenden Partys fern.
Eine Krankschreibung ist während Ihres Arbeitslebens sicherlich unvermeidlich. Informieren Sie sich daher vor dem Krankheitsfall detailliert über Ihre Rechte und Pflichten, damit Konflikte mit Ihrem Arbeitgeber vermieden werden.
Kann mein Arbeitgeber verlangen, dass ich trotz Krankheit bei der Arbeit erscheine/ erreichbar bin/ im Homeoffice arbeite?
Wenn Sie krank sind, sollten Sie sich erholen. Eine Teilarbeitsunfähigkeit ist im Entgeltfortzahlungsgesetz nicht geregelt, sodass Ihr Chef nicht von Ihnen verlangen kann, für zwei Stunden daheim an einem Bericht zu arbeiten oder stets ans Handy zu gehen, wenn ein Kollege eine Frage hat.
Darüber hinaus hat Ihr Arbeitgeber eine sogenannte Fürsorgepflicht gegenüber Ihnen und Ihren Kollegen. Möchte er also, dass Sie trotz schwerer Grippe im Büro erscheinen, setzt er alle Mitarbeiter einer hohen Ansteckungsgefahr aus und verschlimmert unter Umständen Ihren Zustand. Dies kann zu Schadensersatzansprüchen führen.
Lassen Sie sich also nicht auf eine Rufbereitschaft oder einige kleinere Aufgaben am Computer ein, wenn Sie krank sind, sondern kurieren Sie sich gut aus.
Was tun, wenn es zum Streit mit meinem Arbeitgeber bezüglich der Krankschreibung kommt?
Falls Ihr Arbeitgeber Sie aufgrund Ihrer Krankschreibung abgemahnt bzw. Ihnen sogar schon gekündigt hat oder Ihr Unternehmen Ihr Gehalt für den Zeitraum der Krankheit nicht fortzahlen möchte, so können Sie sich hiergegen auf unterschiedliche Weise wehren. Sie können sich beispielsweise zunächst an den Betriebsrat wenden oder die Löschung der Abmahnung aus Ihrer Personalakte verlangen sowie eine Gegendarstellung verfassen. Im Falle einer Kündigung können Sie zudem eine Kündigungsschutzklage einreichen, falls Sie denken, dass die Kündigung gänzlich unberechtigt ist. Auch Ihre Entgeltfortzahlung können Sie vor dem Arbeitsgericht einklagen.
Als Arbeitnehmer haben Sie also vielfältige Rechte, allerdings auch Pflichten - genau wie Ihr Arbeitgeber. Egal auf welcher Seite des Arbeitsvertrags Sie stehen, melden Sie sich gerne in unserer Kanzlei, wenn Sie Fragen zu Krankschreibungen, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, Abmahnungen, Kündigungen etc. haben.