Schimmel in der Wohnung - Konsultieren Sie einen Rechtsanwalt
Durch warme Temperaturen und Feuchtigkeitsansammlungen an Wänden, unter Teppichen, hinter Tapeten oder auf sonstigen Materialien kann es zu Schimmelbildung kommen. Da Schimmelpilzsporen gesundheitlich nicht unbedenklich sind, oftmals einen unangenehmen Geruch verbreiten und darüber hinaus auch nicht schön aussehen, möchte wohl jeder Mieter, dass der Vermieter Abhilfe schafft. Doch muss dieser das auch wirklich immer tun?
Was tun bei Schimmel in der Wohnung?
Bitte nehmen Sie Schimmel in der Wohnung nicht auf die leichte Schulter! Pilzsporen sind zwar oftmals nicht lebensgefährlich. Jedoch können selbst gesunde Erwachsene hierdurch Allergien entwickeln. Für Kinder, ältere Menschen sowie Allergiker kann Schimmel sogar noch gravierendere Folgen haben.
Das sollten Sie als Mieter tun: Als Mieter sollten Sie Ihren Vermieter sofort benachrichtigen, wenn Sie beispielsweise dunkle Flecken im Bad festgestellt haben. Tun Sie dies nicht und entsteht hierdurch ein weiterer oder größerer Schaden an der Wohnung, so müssen Sie Ihrem Vermieter die hierdurch entstehenden Kosten ersetzen. Darüber hinaus verlieren Sie die Möglichkeit, die Miete zu mindern oder den Mietvertrag fristlos zu kündigen.
Sie sollten den Schimmel zudem nicht sofort in Eigenregie beseitigen, sondern dem Vermieter eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung setzen. Geben Sie dem Vermieter hierzu keine Möglichkeit, sondern engagieren Sie etwa selbst einen Experten zur Schimmelbereinigung, so müssen Sie für die Kosten selbst aufkommen und können diese später nicht zurückverlangen.
Weigert sich der Vermieter, den Mangel zu beheben, obwohl Sie eine angemessene Frist gesetzt haben, so können Sie den Schimmel auf dessen Kosten entfernen lassen bzw. die Miete mindern oder ausziehen, ohne eine Kündigungsfrist verstreichen lassen zu müssen. Beachten Sie jedoch, dass Ihr Vermieter unter Umständen erklären wird, dass Sie für den Schimmel selbst verantwortlich sind. Kontaktieren Sie in diesem Falle zunächst einen Rechtsanwalt, bevor Sie weitere Schritte einleiten.
Riecht es muffig in Ihrem Bad oder haben sich in den Ecken Ihrer Küche dunkle Flecken gebildet? Dann könnte ein Schimmelbefall und damit ein Mangel am Mietobjekt vorliegen. Wie Sie auf diesen angemessen reagieren, erklärt ein Rechtsanwalt.
Das sollten Sie als Vermieter tun: Als Vermieter sollten Sie sich um Schimmel in der Wohnung sofort kümmern, da die Gesundheit Ihrer Mieter sowie auch Ihr Eigentum beeinträchtigt werden könnten. Beide Situationen können hohe Folgekosten nach sich ziehen.
So kann Ihr Mieter beispielsweise Arztkosten geltend machen, wenn bei Ihm schimmelbedingtes Asthma festgestellt wurde. Eine Ursache von Schimmel kann zudem eine Beschädigung des Daches oder Mauerwerkes sein, sodass Sie hier möglichst schnell Abhilfe schaffen sollten, um schwerere Schäden an Ihrem Eigentum zu vermeiden.
Ziehen Sie einen Sachverständigen oder Rechtsanwalt zurate, wenn nicht eindeutig feststellbar ist, ob der Schimmelbefall in Ihrem Verantwortungsbereich oder im Verantwortungsbereich Ihres Mieters liegt.
Wer ist bei Schimmel in der Wohnung verantwortlich?
Es kommt darauf an, wer den Schimmelbefall ausgelöst hat. Haben Sie als Mieter beispielsweise im Bad nie gelüftet, nachdem Sie geduscht haben, so können die unangenehmen dunklen Flecken an der Badezimmerwand auf Ihr Verhalten zurückzuführen sein. Ist dies der Fall, müssen Sie für den Schaden aufkommen.
Wurde der Schimmel jedoch durch Risse im Mauerwerk, durch fehlende Abdichtungen, kaputte Rohre oder sonstige Umstände ausgelöst, die allein im Verantwortungsbereich des Vermieters liegen, so muss dieser die Schimmelbeseitigung bezahlen.
Dass der Schimmelbefall auf ein Verschulden des Mieters zurückgeht, muss zunächst der Vermieter beweisen. Hierzu kann er etwa einen Sachverständigen beauftragen. Entscheidet dieser, dass Sie als Mieter verantwortlich sind, so müssen Sie aktiv werden und Ihrerseits darlegen, dass Sie kein Verschulden trifft. Lassen Sie sich in diesem Falle von unserem Anwalt für Mietrecht beraten.
Wann ist eine Beratung bei einem Anwalt für Mietrecht sinnvoll?
Schimmel in der Wohnung, kaputte Sanitäranlagen, Baustellenlärm, defekte Heizkörper - Die Liste an Mietmängeln, die Ihnen die Freude am Wohnen nehmen können, ist lang. Wer sich dann noch mit dem Vermieter herumärgern muss, weil dieser den Mangel nicht beseitigt, stößt schnell an seine Grenzen und sucht sich im schlimmsten Fall eine neue Bleibe.
Die aktuelle Mietsituation macht es jedoch gerade in Großstädten nahezu unmöglich, eine äquivalente Wohnung zu einem ähnlichen Mietpreis zu finden. Sollte Ihr Vermieter sich also weigern, sich um einen vermeintlichen Mietmangel zu kümmern oder wälzt er dieses Problem sowie die Kosten auf Sie ab, so müssen Sie dies nicht einfach hinnehmen oder die Wohnung umgehend kündigen.
Bitte wenden Sie sich an unseren Rechtsanwalt für Mietrecht, damit wir gemeinsam nach einer adäquaten Lösung suchen können. Unter Umständen lässt sich Ihr Vermieter bereits durch die Androhung einer Mietminderung umstimmen. Im äußersten Falle können wir gerichtlich gegen ihn vorgehen.